AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CURREX Pharma GmbH Austria („AGB“)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere Angebote, Verträge und Handelsgeschäfte samt Nebenleistungen im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes. Die aktuelle und im Vertragsverhältnis zur Currex Pharma GmbH (nachfolgend „CURREX“) jeweils gültige Fassung der AGB ist unter www.currex.at abrufbar. Es gilt die deutsche Fassung, andere haben lediglich Informationscharakter.

2.      Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden mit Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für diese Vereinbarungen sind der schriftliche Vertrag und die schriftliche Bestätigung von CURREX maßgebend. 

3.      Änderungen der AGB können von CURREX jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, soweit der Kunde auf die geänderten Bestimmungen hingewiesen wurde und der Kunde den Änderungen der AGB nicht binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung widerspricht. 

§ 2 Vertragsschluss 

1.      Die Angebote von CURREX sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von CURREX oder durch Übersendung der Ware mit Lieferschein oder Rechnung zustande. 

2.      Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware wird CURREX den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn CURREX die Ware ausgeliefert hat. 

3.      Bei Betäubungsmitteln, Gefahrstoffen, Giften und anderen Stoffen, deren Abgabe oder Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im Sinne dieser gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verwendet werden. 

4.      Im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung ist CURREX berechtigt, nicht oder nur teilweise zu leisten.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 

5.      Für die Lieferung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von CURREX maßgebend. CURREX ist zu Teillieferungen berechtigt. 

6.      Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird aus von CURREX zu vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Kunde CURREX schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Kunden lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt nicht, wenn Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen grob fahrlässiger Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten bestehen. In diesem Fall ist der Schadenersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

7.      Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen und ähnlichen, von CURREX nicht zu vertretenden Hindernissen, berechtigen CURREX, in angemessenem Umfang und für angemessene Zeitdauer, mindestens für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, zum Lieferaufschub. Der Kunde hat in diesen Fällen keine Rechte oder Ansprüche wegen Spätbelieferung. Führen die genannten Umstände zu einem endgültigen Leistungshindernis, so ist CURREX zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

8.      Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat Abstellmöglichkeiten bereitzustellen, die jederzeit gewährleisten, dass kein Unbefugter Zugriff auf die von CURREX gelieferte Ware hat und die Qualität der Ware nicht beeinträchtigt wird. 

9.      Soweit CURREX für den Transport Transportkästen, Kühlboxen oder sonstige Leihverpackungen verwendet, bleiben diese Eigentum der CURREX, sind pfleglich zu behandeln und bei der nächsten Warenlieferung zurückzugeben. Andernfalls wird die Transportverpackung in Rechnung gestellt. 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1.      CURREX behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 

2.       Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. 

Der Kunde hat CURREX unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde CURREX unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde hat CURREX alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 

3.      CURREX ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist CURREX berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn CURREX ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. 

4.      Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt CURREX bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. CURREX nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermäch- tigt. CURREX behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

5.      Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für CURREX. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt CURREX an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von CURREX gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, CURREX nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 

§ 4 Sicherungszession 

Der Kunde tritt CURREX bereits jetzt zur Besicherung der Forderungen von CURREX gegenüber dem Kunden alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die der Kunde gegen Dritte hat. Der Kunde bringt einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen an. CURREX nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. CURREX behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

§ 5 Preise 

1.      Die angeführten Preise wurden nach den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend die Regelung von Arzneipreisen und Aufschlägen errechnet, insbesondere der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Höchstaufschläge im Arzneimittelgroßhandel 2004, und entsprechen den vom Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz genehmigten Preisen.
Für Produkte, die dieser Preisregelung nicht unterliegen, gelten die vertraglich festgelegten Preise. Diese Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und Versandkosten ab liefernder Niederlassung. Die Berechnung der Preise erfolgt, sofern nichts Anderes vereinbart oder angegeben ist, zu den am Bestelltag gültigen Preisen. 

Der Kunde kann den Preis durch Überweisung zahlen oder CURREX eine Einzugsermächtigung erteilen, die zwischen dem Kunden und CURREX gesondert vereinbart werden muss. 

2.      Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach deren Erhalt ohne jeglichen Abzug, sofern mit ihm keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. 

3.      Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. CURREX behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

4.      Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn CURREX über den Betrag verfügen kann. Zahlungen werden, wenn keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung vorliegt, jeweils gegen die älteste Forderung angerechnet. Allfällige 

Mahn-, Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten oder sonstige für die Eintreibung der Forderung notwendigen Aufwände, werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand verrechnet und sind vom Kunden zu tragen. 

5.      Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch CURREX anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. 

§ 6 Rabatte, Vergütungen 

1.      Rabatte jeglicher Art werden dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen (insbesondere §§ 55a, 55b AMG) gewährt. 

2.      CURREX behält sich vor, Artikel Skonto- und Dafue- und Rabatt-freizustellen. 

§ 7 Lieferung/Gefahrenübergang 

1.      Die Lieferungen von CURREX erfolgen frei ab Lager. Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, unter Ausnützung des günstigsten Versandwegs nach Wahl von CURREX. Alle Aufträge werden nach Möglichkeit am Tag des Eingangs oder am Folgetag ausgeführt. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind einvernehmlich ausgeschlossen. 

2.      Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. 

1.      Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen, auf Mängel untersuchen und diese CURREX anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche (insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz, Mängelfolgeschäden und deliktische Ansprüche, Irrtum, Verkürzung über die Hälfte) ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind CURREX innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzei- tigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übernahme der Ware durch den Kunden. 

2.      Im Falle begründeter Reklamationen behält sich CURREX das Recht vor, für die beanstandete Lieferung eine Gutschrift zu erteilen oder Ersatzlieferung zu leisten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatz- ansprüche, sind ausgeschlossen. Rücklieferungen, denen keine berechtigte Reklamation zu Grunde liegt, müssen in einwandfreiem Zustand sein, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von CURREX und werden nach Wahl von CURREX zum Einstandspreis oder zum Fabrikabgabepreis gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 

3.      CURREX gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

§ 9 Haftungsbeschränkungen und -freistellung 

1.      Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von CURREX auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. 

2.      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei von CURREX verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 

3.      CURREX haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Online-Shops. Soweit CURREX mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist CURREX für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. CURREX macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. 

§ 10 Hinweis zur Datenverarbeitung 

1.      Soweit es für die Erfüllung der Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden notwendig ist, werden Daten des Kunden unter Einhaltung der Bestimmungen des DSG2000 verarbeitet. 

2.      Darüber hinaus erklärt der Kunde seine Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (wie etwa Name, Adresse, Bestellmengen etc.) zum Zwecke der Aktionsabwicklung an Lieferanten. Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung durch den Kunden ist jederzeit möglich (§ 8 Abs. 1 Z 2 DSG). 

§ 11 Schlussbestimmungen 

1.      Es gilt das österreichische Recht.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz von CURREX örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. 

2.      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

3.      CURREX kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Kunde stimmt dieser Übertragung hiermit im Vorhinein zu. 

 

 

Die Sicherheit unserer Arzneimittel ist uns ein wichtiges Anliegen.

 

Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit der Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Nebenwirkungen können an Arzt oder Apotheker, an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/AGES Medizinmarktaufsicht oder an CURREX Pharma GmbH per E-Mail an office@currex.atgemeldet werden.